LSF jetzt Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH)

von Klaus Hempen

<Vorstand> Voraussetzung für die Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Damit bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen nicht jeder Teilnehmer Mitglied im DJH sein muss, besteht u.a. für Vereine die Möglichkeit, die Mitgliedschaft im DJH zu beantragen. Diesen Antrag haben wir gestellt und sind nunmehr als Verein Mitglied beim DJH geworden. Mit der Gruppenkarte haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, mehr als 4.000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen.

Trotz der gegenwärtig erheblichen Reisebeschränkungen möchten wir euch dennoch schon jetzt vorab über diese Möglichkeit informieren. Vielleicht plant ja jemand z.B. für das nächste Jahr eine Reise und möchte dabei in einer Jugendherberge übernachten. Dann könnt Ihr diese Möglichkeit schon jetzt in eure Überlegungen miteinbeziehen.

Eine Gruppe muss im Inland aus mindestens vier Personen, im Ausland aus mindestens zehn Personen (einschließlich Gruppenleiter/-in) bestehen. Aufenthalte im Inland von bis zu drei Personen (im Ausland von bis zu neun Personen) sind demnach über die Gruppenkarte nicht möglich.

Die Gruppenkarten können zu gegebener Zeit bei Robert abgeholt werden. Wendet euch dann bitte direkt an ihn unter robert.sprenger@lsf-oldenburg.de

Alle Teilnehmer einer Gruppe müssen Mitglied beim LSF sein.

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