Beitragsordnung

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
  2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Die festgesetzten Beträge werden ab Beitrittsmonat sowie am 1. Januar und 1. Juli des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Andere Zahlungsformen sind nicht zulässig.

§3 Beiträge

  1. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen und jeweils bei Ablauf des Ermäßigungszeitraums vom Antragsteller unaufgefordert neu einzureichen, ansonsten erfolgt automatisch die Einordnung in den Beitragssatz der nichtermäßigten Mitglieder. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  2. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
  3. - entfällt -
  4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von € 3,- pro Mahnung erhoben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr in Höhe von € 5,- berechnet.
Mitgliedsform Monatliche Beiträge Einmalige Aufnahmegebühr
Volljährige Mitglieder € 5,- € 5,-
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 3,- € 3,-
Ehrenmitglieder frei frei
(Ehe-) Paare € 8,- € 5,-
Familien mit Kindern € 10,- € 5,-
Azubis, Wehrpflichtige, FJSler, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 32 Jahre) € 3,- € 5,-
Fördermitglieder € 3,- € 5,-